Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Moritz Elnrieder – Filmemacher
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Moritz Elnrieder – Filmemacher (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich der Filmproduktion, einschließlich der Tätigkeiten als Producer, Regisseur, Kameramann und Cutter und anderen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer und ist in der Gestaltung seiner Arbeit frei, soweit nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Genehmigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar. Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich die Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
6. Stornierung und Ausfallhonorar
6.1 Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
7. Nutzungsrechte und Herausgabe von Materialien
7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken für den vertraglich festgelegten Zweck ein.
7.2 Das Rohmaterial und die Projektdateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und werden nur nach gesonderter Vereinbarungen an den Auftraggeber herausgegeben. Der Auftragnehmer archiviert das Rohmaterial und die Projektdateien nach Fertigstellung des Projekts für die Dauer von einem Jahr. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Archivierung, und der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Es besteht kein Recht, das Rohmaterial oder die Projektdateien nach Fertigstellung anzufordern, es sei denn, dies wurde vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, einschließlich des fertigen Films, einzelner Ausschnitte oder Teile des Rohmaterials, zu Zwecken der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage oder in sozialen Medien zu präsentieren, sofern dem keine Datenschutz- oder Geheimhaltungsverpflichtungen entgegenstehen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich widersprechen.
8. Korrekturphasen
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind in dem Angebot zur Filmproduktion zwei Korrekturphasen enthalten. Zusätzliche Korrekturen, die über diese zwei Phasen hinausgehen, werden gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Tages-/Stundensatzes oder nach einer vorherigen Absprache über eine Pauschale.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Abnahme
10.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme vorlegen.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen abzunehmen, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder begründete Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
11. Kündigung
11.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
11.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen zu verlangen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.